- unterzeichnen
-
* * *
un|ter|zeich|nen [ʊntɐ'ts̮ai̮çnən], unterzeichnete, unterzeichnet <tr.; hat:dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen:einen Vertrag unterzeichnen; <auch itr.> der Antrag ist erst gültig, wenn Sie unterzeichnet haben.* * *
un|ter|zeich|nen 〈V. tr.; hat〉 unterschreiben, durch Unterschrift bestätigen ● einen Brief, ein Protokoll, einen Vertrag, ein gerichtliches Urteil, ein Zeugnis \unterzeichnen* * *
un|ter|zeich|nen <sw. V.; hat:1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren:ein Protokoll u.;einen Aufruf u.2. <u. + sich> (veraltend) unterschreiben:er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.* * *
un|ter|zeich|nen <sw. V.; hat: 1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren: ein Protokoll, den Friedensvertrag u.; einen Aufruf u.; Dann unterzeichnen Sie doch bitte mit Ihrem richtigen Namen, Herr Professor (Sebastian, Krankenhaus 68); das Gesetz ist unterzeichnet worden (es ist ihm Rechtskraft verliehen worden). 2. <u. + sich> (veraltend) unterschreiben: er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.
Universal-Lexikon. 2012.